BWT E1 HWS 1 Einhebelfilter nach DIN EN 13443 – 1 Fabrikat BWT
Der BWT E1 HWS Einhebelfilter ist zur Filtration von Trink- und Brauchwasser bestimmt. Er schützt die Wasserleitungen und die daran angeschlossenen wasserführenden Systemteile vor Funktionsstörungen und Korrosionsschäden durchFremdpartikel wie Rostteilchen, Späne,Sand, Hanf, etc. Der Filter ist nicht bei chemikalienbehandeltem Kreislaufwasser, Prozesswasser und Kühlwasser für Durchlaufkühlungen einsetzbar. Bei Wässern mit groben Schmutzpartikeln ist ein Grobschmutzabscheider vorzuschalten. Für alle Fette, Lösungsmittel, Seifen und sonstige schmierende Medien sind die Filter nicht geeignet. Ebenso nicht zur Abscheidung wasserlöslicher Stoffe. Der integrierte, dem Filter nachgeschaltete Druckminderer dient zur Druckreduzierung und Einregulierung eines gewünschten Hinterdruckes, vorwiegend in der Hauswasserversorgungsanlage.
Der E1 Einhebelfilter ermöglicht ein kinderleichtes Absperren es Wassers und das Filterelement kann ganz einfach in Sekundenschnelle ausgetauscht werden.
So sicher, hygienisch und komfortable wie nie zuvor.
E1 HWS bestehend aus:
- Hebel (Griff)
- Kappe
- Anschlussverschraubungen und Dichtungen, Eingangsseitig mit Rückflussverhinderer.
- Stützkörper inkl. Hygienetresor (' Filtertasse + Filterelement)
- Hinterdruckmanometer
- Absperrhahn/Entriegelung
- LED elekt.Filterwechselanzeige (rein optisches Signal) Druckminderer bestehend aus:
- Federhaube
- Anzeige für Hinterdruckeinstellwert
- Feststellschraube
- Drehknopf für Druckminderer
- Druckminderereinsatz
- Gleitring
Technische Daten:
Nennweite DN 25
Durchflussleistung nach DIN EN 1567 3,6 cbm/h
Filterfeinheit 90-110my
Nenndruck PN 16
Ausgangsdruck nach Druckmin. 2-6 bar
Betriebsdruck min./max. 2-16 bar
Wassertemp. min./max. 5-30 Grad C
Umgebungstemp. min./max. 5-30Grad C
Baulänge ohne Verschraubung 100 mm
Baulänge mit Verschraubung 199 mm
Gesamthöhe E1 HWS 398 mm
Mindestabstand Rohrmitte
bis Boden 480 mm
Einbaumaß Rohrmitte bis Wand 80-120 mm
Gewinde Überwurfmutter 1 1/4 Zoll
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Ware, die aus
Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn
ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.